Geschäftsbedingungen | Jacques Eiskrem
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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
 

  1. Bei höherer Gewalt wie Maschinenbruch, Brand, usw. werden alle Bestellungen von Rechtswegen vernichtet.
     

  2. Die Lieferfristen sind lediglich indizierend und nicht rechtsverbindlich.  Die Nichtbeachtung berechtigt den Käufer nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
     

  3. Mängelrügen sind nur zulässig wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich per Einschreiben weitergeleitet werden.
     

  4. Mängelrügen entbinden den Käufer auf keinen Fall von seiner Zahlungsverpflichtung.
     

  5. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.  Nach Ablauf dieser Frist fällt, automatisch, von Rechtswegen und ohne jede Aufforderung ein Zins in Höhe von 10% an.  Außerdem fällt im Falle der unzeitigen Zahlung automatisch und von Rechtswegen und ebenfalls ohne jede Aufforderung ein konventioneller Schadensersatz in Höhe von 10% des noch offenen Rechnungsbetrags an.
     

  6. Gelieferte Güter werden im Prinzip nicht zurückgenommen.
     

  7. Für alle Streitigkeiten gilt die ausschließliche Befugnis des Gerichtsstands zu Turnhout.
     

  8. Die Güter werden unter Aufsicht und auf Verantwortung des Kunden abgeladen.
     

  9. Die verkauften Güter bleiben bis deren vollständigen Zahlung Eigentum der Jacques Ijs NV.  Die Jacques IJs NV ist berechtigt, nicht bezahlte Güter vom Käufer zurückzuverlangen. Wenn unbezahlte Güter schon weiterverkauft worden sind tritt der Käufer dem Jacques IJs NV im Voraus alle Rechte aus der Weiterveräußerung oder Verfügung und die hierdurch entstehenden Forderungen ab.
     

  10. Im Streitfall haben diese Verkaufsbedingungen Vorrang vor andere möglichen Vereinbarung oder Dokument.

     

EINKAUFSBEDINGUNGEN

  1. Bestätigt der Lieferant unsere Bestellung mit abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so gelten dennoch unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch wenn wir dieser Abweichung nicht ausdrücklich widersprochen haben.  Unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Einkäufe und Bestellungen, auch wenn wir nicht ausdrücklich darauf verweisen.
     

  2. Der auf dem Bestellschein angegebene Betrag ist der Gesamtpreis zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern kein anderes angegeben. Mehrarbeiten bedürfen der vorherigen Absprache und eines zusätzlichen Bestellscheins.
     

  3. Vorschriftsgemäße und die Bestellscheinnummer enthaltene Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach dem Ende des Monats ihrer Ausstellung zahlbar. Rechnungen sind per Post oder E-Mail zu versenden. Nur korrekt versandte Rechnungen werden akzeptiert.
     

  4. Liefert der Verkäufer an eine andere als die auf dem Bestellschein angegebene Lieferadresse, wird der Käufer die Transport- und Bearbeitungskosten vom Verkäufer zurückfordern.
     

  5. Der Liefertermin ist verbindlich und muss strikt eingehalten werden. Sobald der ursprüngliche Liefertermin überschritten wird, behalten wir uns das Recht vor:

    • ohne den erlittenen Schaden beweisen zu müssen, eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Preises der Bestellung für jede angefangene Woche nach dem Lieferdatum zu fordern.

    • Das Vorstehende lässt unser Recht unberührt, die Lieferung jederzeit unter Androhung eines Zwangsgeldes durchzusetzen.
       

  6. Die vollständige oder teilweise Übertragung der Bestellung durch den Verkäufer an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers nicht zulässig.  Wenn der Käufer diese Zustimmung erteilt, bedeutet dies die Zustimmung des Verkäufers, dass der Käufer den Subunternehmer oder Lieferanten direkt kontaktieren und Anweisungen geben kann.
     

  7. Höhere Gewalt bedeutet jede unerwartete Situation, die sich vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle einer Partei befindet. Um Zweifel auszuschließen, gilt folgendes nicht als höhere Gewalt aufseiten des Lieferanten, seiner Vertreter oder Subunternehmer: Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Mangel an Ausrüstung oder Zubehör, Ausfälle der Ausrüstung, störende Verkehrssituationen, Witterungsbedingungen wie Regengüsse, Bevorratungsprobleme, Import- oder Exportbeschränkungen oder andere staatliche Vorschriften, Verzögerungen oder Betriebsausfälle bei Dritten oder Subunternehmern, Preiserhöhungen von Waren und/oder Dienstleistungen durch Subunternehmer, Eigentumsansprüche Dritter an Zubehör, Klagen, Ausfälle oder WZO.
     

  8. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und der Bestellung fallen in die Zuständigkeit des Gerichts der Provinz Antwerpen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien werden durch das belgische Recht geregelt. Das Wiener Übereinkommen findet keine Anwendung.

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